Diskussion um TI-Pauschale Bundesärztekammer: Wirtschaftliches Risiko liegt bei den Praxen

Von Natalie Ziebolz

Um die Telematikinfrastruktur wird es nicht ruhig. Aktuell im Fokus der Diskussion: die Neuregelung der TI-Pauschale. Nach der Kassenärztlichen Bundesvereinigung übt nun auch die Bundesärztekammer Kritik an den Plänen.

Änderungsanträgen zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz ist zu entnehmen, dass die Kostenerstattung für die Telematikinfrastruktur künftig über eine monatliche Pauschale erfolgen soll
Änderungsanträgen zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz ist zu entnehmen, dass die Kostenerstattung für die Telematikinfrastruktur künftig über eine monatliche Pauschale erfolgen soll
(Bild: Gina Sanders – stock.adobe.com)

Mit einer monatlichen Pauschale, berechnet anhand der zum 1. November 2022 erhobenen Kosten, sollen künftig die für Arztpraxen entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur (TI) refinanziert werden. Die Begründung der Verantwortlichen: Da die Technik künftig unter anderem Software-basierter sein wird, sinken die Kosten langfristig.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte die Pläne bereits kritisiert. So merkte etwa der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzender, Dr. Stephan Hofmeister, an, dass die Pauschale jetzt bereits knapp bemessen sei. Zudem bemängelte die KBV, dass Ärzte so in Vorkasse gehen müssten.

Ähnliche Töne schlägt nun auch Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt an: „Die zukünftig notwendigen Komponenten und Dienste sind nicht abschließend bekannt, deren Preise dementsprechend unbestimmt“, betont er in einem Schreiben an den Bundesgesundheitsminister sowie an die Abgeordneten des Gesundheitsausschusses. „Eine solche Finanzierungslogik hat befreiende Wirkung für die Krankenkassen und wälzt das komplette wirtschaftliche Risiko auf die Praxen ab. Das Ziel der Umstellung einer TI-Pauschale, auch bei Leistungserbringern Planungssicherheit zu schaffen, kann so nicht erreicht werden.“

Darüber hinaus gibt er zu bedenken, dass die Anbieter der TI-Komponenten und Dienste nicht verpflichtet seien, die Ratenzahlung zu übernehmen. „In diesem Fall würden die betroffenen Praxen in Vorleistung in mindestens fünfstelliger Höhe treten müssen. Das ist nicht zu verantworten“, wird Reinhardt deutlich. Diese negativen Effekte müssten im laufenden Gesetzgebungsverfahren korrigiert werden. Eine Dynamisierung der monatlichen Pauschalen und damit deren sachgerechte Anpassung sollte durch Verhandlungen von Kostenträgern und IT-Anbietern erfolgen.

Neuregelung des Authentifizierungsverfahrens

Dr. med. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer
Dr. med. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer
(© Bundesärztekammer/Die Hoffotografen)

In seinem Schreiben widmet sich Reinhardt auch den Authentifizierungsverfahren für die Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Vorgesehen ist zunächst eine einmalige Identifizierung auf hohem Sicherheitsniveau, anschließend sollen sich die Versicherten dann mit einem Verfahren authentifizieren können, dass einen angemessenen niedrigeren Sicherheitsstandard bietet. Dies hält der BÄK-Präsident für richtig, appelliert jedoch an die Verantwortlichen, Authentifizierungsverfahren zu entwickeln, die ein hohes Sicherheitsniveau bei möglichst großer Usability gewährleisten.

(ID:48763707)

Jetzt Newsletter abonnieren

Wöchentlich die wichtigsten Infos zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung.

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung