Studie zum Virtuellen Krankenhaus NRW Telekonsile: Umfassender Austausch oder Telefonmedizin?

Von Nicola Hauptmann 3 min Lesedauer

Videokonferenzsoftware oder Kamera am Krankenbett: Welche Technik Krankenhausmediziner für Telekonsile mit Spezialisten der Unikliniken benötigen, hängt vom Anwendungsfall ab. Ein Forscherteam hat drei unterschiedliche Szenarien herausgearbeitet – und sieht Handlungsbedarf.

In Telekonsilen zu akuten Fällen sollten die zugeschalteten Experten den Patienten und die Überwachungsmonitore per Kamera direkt einsehen können
In Telekonsilen zu akuten Fällen sollten die zugeschalteten Experten den Patienten und die Überwachungsmonitore per Kamera direkt einsehen können
(© Valerii – stock.adobe.com)

Telekonsile haben das Potenzial, die Behandlungsqualität zu verbessern und zu vereinheitlichen: Durch den virtuelle Wissenstransfer kann Expertenwissen ortsunabhängig für alle Patienten genutzt werden. Damit dieser Wissensaustausch gelingt, müssen die technischen Voraussetzungen gegeben sein. Welche Technologien benötigt werden, hängt davon ab, welche Daten und Informationen ausgetauscht werden – und variiert je nach Anwendungsfall.

Nadja Pecquet, Geschäftsführerin der Virtuelles Krankenhaus Nordrhein-Westfalen gGmbH, erläutert das im aktuellen Interview „Gesundheitspolitische Gespräche“. Sie beschreibt die Situation während der Corona-Pandemie: Im Akutfall wurden Telekonsile bei einzelnen Patienten sehr kurzfristig anberaumt. Die per Video zugeschalteten Experten aus den Unikliniken mussten schnell die Verfassung der Kranken einschätzen können. Das ließ sich nicht anhand von Daten aus zurückliegenden Untersuchungen beurteilen, dafür brauchten sie den direkten Blick auf die Patienten und die Überwachungsmonitore. Wenn sich die Mediziner jedoch im Behandlungsverlauf in mehreren Konsilen zu einem bestimmten Fall berieten, waren der Zugriff auf strukturierte Daten und die Dokumentationen in der einheitlichen elektronischen Fallakte entscheidend.

Untersuchung zum Wissensaustausch in den Covid-19-Telekonsilen

Ein Forscherteam der FernUniversität in Hagen hat in Zusammenarbeit mit Intensivmedizinern der Universitätskliniken Aachen und Münster diese Telekonsile des Virtuellen Krankenhauses NRW (VKh.NRW) analysiert und in einer Studie ausgewertet.

Die Wissenschaftler haben sich die Frage gestellt, welches Wissen in den unterschiedlichen Anwendungsfällen der Telekonsile ausgetauscht wird und welche technologischen Voraussetzungen dafür jeweils erfüllt sein müssen. Im Ergebnis fanden sie drei Szenarien:

  • 1. Expertenkonsil ohne Fallbezug: Allgemeine Fragen zur Diagnostik und zum Umgang mit der Krankheit, noch ohne konkreten Patientenbezug. Telefon und Notebook sind ausreichend.
  • 2. Expertenkonsil mit Fallbezug: Fragen zu einem Patienten, die sich direkt klären lassen. Kamerafunktionen werden benötigt, ebenso der Zugriff auf die Fallakte.
  • 3. Rekonsil: Mehrmalige, aktiv angefragte Kontakte zu einem bestimmten Patienten. Momentaufnahmen genügen hier nicht mehr. Erforderlich sind die Fallakten, erweiterte Befundmöglichkeiten sowie eine Kamera am Bett des Patienten.

Das Virtuelle Krankenhaus NRW

Die digitale Plattform des VkH.NRW bietet die Vermittlung und Durchführung von sicheren, rechtskonformen Telekonsilen mit Expertinnen und Experten an den Unikliniken Nordrhein-Westfalens. Mediziner in Krankenhäusern ebenso wie niedergelassene Ärzte können so vom Spezialwissen der Experten profitieren. Für den Datenaustausch kann eine einheitliche elektronische Fallakte genutzt werden. Die Plattform startete, früher als geplant, im März 2020 mit einer Vorstufe „Intensivmedizin und Infektiologie“, um die Krankenhäuser bei der Behandlung der Covid-19-Patienten sofort zu unterstützen. Inzwischen werden auch Konsultationen zu resektablen Lebermetastasen, therapierefraktärer Herzinsuffizienz und zu seltenen Erkrankungen angeboten. Träger des VkH.NRW ist die gemeinnützige Virtuelles Krankenhaus NRW gGmbH, eine hundertprozentige Tochter des Landes Nordrhein-Westfalen.

„Telefonmedizin“ und Handlungsbedarf

Die Forschenden haben auch erfragt, inwieweit diese Voraussetzungen in den Krankenhäusern gegeben sind. Die Bandbreite war groß: Während manche Kliniken die Telekonsile nur im Büro durchführen, setzen andere Kliniken bereits Televisitenwagen ein und erfüllen damit die Voraussetzungen für fallbezogene Experten- und Rekonsile. Vielfach wurde die Kommunikation behindert durch zu schlechte Internetverbindung, instabile WLAN-Verbindungen und Systemabstürze. Die Telemedizin schlage um in eine Telefonmedizin, lautet ein Teilnehmer-Statement.

Der Zugriff auf die Fallakte war in allen befragten Krankenhäusern gegeben, aber nur eine der Kliniken hatte auch ein Patientendatenmanagementsystem. Solche Systeme werden benötigt, um Daten einfacher teilen zu können. Experten- und insbesondere Rekonsile seien mit dieser technologischen Infrastruktur schwierig umsetzbar, konstatieren die Studienautoren. Sie sehen den Bedarf, weiteres technologisches Equipment in den Kliniken zu installieren und Patientendaten interorganisational schneller verfügbar zu machen.

Über die Studie

Die Studie wurde wurde von einem Forschungsteam der FernUniversität in Hagen (Florian Neft, Dr. Karolin Kappler, Prof. Dr. Stefan Smolnik) gemeinsam mit Intensivmediziner:innen der Universitätskliniken Aachen (Dr. Sandra Dohmen) und Münster (Dr. Kathrin Sperling, Prof. Dr. Christian Juhra) erstellt. Grundlage waren Interviews mit 22 Medizinern der Universitätskliniken Aachen und Münster (Konsilgeber) sowie in der Krankenhäusern der Allgemeinversorger (Konsilnehmer), die in zwischen Oktober 2020 und Januar 2021 durchgeführt wurden.

Link zur Studie

(ID:49009121)

Jetzt Newsletter abonnieren

Wöchentlich die wichtigsten Infos zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung.

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung